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Presseförderung
Vorzugspreise für den Versand von ZeitungenAbonnierte Regional- und Lokalzeitungen sowie Publikationen von nicht gewinnorientierten Organisationen profitieren von der indirekten Presseförderung des Bundes.
Anspruch auf Ermässigung haben Zeitungen und Zeitschriften, die die Kriterien des Postgesetzes und der dazugehörigen Verordnung erfüllen. Das Bundesamt für Kommunikation entscheidet, ob die Presseförderung gewährt wird.
Nähere Informationen finden Sie direkt beim BAKOMLink wird in einem neuen Fenster geöffnet.