Stückguttransporte national
Transportlogistik, damit auch Grosses besser ankommt!

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In der Schweiz profitieren Sie für Stückguttransporte vom flächendeckenden Transportnetz der Schweizerischen Post. Wir holen Ihr Stückgut ab und stellen es am nächsten Werktag den Empfängern in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zu.

So funktioniert's

Unsere Transportleistungen erfolgen standardmässig im Stückguttransport oder als Teil- und Ganzwagenladung. Darüber hinaus bieten wir für Stückgut auch Extrafahrten an, die sich nicht im Tagesgeschäft abwickeln lassen.

Folgendes ist in einem Auftrag für Stückguttransporte enthalten:

  • Vollständigkeitsprüfung auf Transporteinheit bei der Annahme der Sendung
  • Auslieferbestätigung mit einer Empfängerunterschrift
  • Lieferung zu den üblichen Geschäftszeiten, grundsätzlich
  • zur ersten Geschäftstür im Erdgeschoss
  • an eine Rampe
  • an eine Bordsteinkante
  • Elektronischer Transportauftrag
  • Mit dem Onlinedienst «Swiss Post Cargo Web» können Sie Ihre Sendung elektronisch verfolgen.
  • Zuverlässig nach ISO-Qualitätsnorm 9001
  • Umweltschonend nach ISO-Umweltnorm 14001

Für wen?

Von nationalen Stückguttransporten profitieren Firmenkunden mit einem Jahresvolumen von mehr als 250 Sendungen jährlich. Stückgutsendungen von Privatkunden sind nicht möglich. 

Wichtig zu wissen

Bedingungen für die Privatkundenbelieferung:

  • Die Empfängeradresse muss mit dem LKW zugänglich sein.
  • Die Zustellung erfolgt ebenerdig (an die Bordsteinkante).
  • Die Zustellung erfolgt zu den üblichen Geschäftszeiten
    (sofern es die Strassenverhältnisse erlauben).

Diese Transporte haben wir nicht im Angebot:

  • Tiertransporte
  • Transporte von Containern, insbesondere 20- und 40-Fuss-Seefrachtcontainer
  • Transporte von flüssigen Gütern in Tanklastwagen
  • Transporte von Gütern mit hohem Warenwert, die speziell gesicherte Transporte oder Fahrzeuge benötigen
  • Transporte von Schüttgütern, Mulden
  • Transporte, die Rollerbed-Equipment benötigen (z.B. Luftfrachtcontainer)
  • Verderbliche Ware (Nahrungsmittel, Pflanzen), die wir nicht als temperaturgeführte Transporte mit 4–12 °C transportieren können
  • Möbeltransporte/Umzüge (siehe Aufstellservice)

Das ist ausgeschlossen

Konventionalstrafen

Neukunden-Aufnahme

Nach Ihrem OK bereiten wir alles für Sie vor. Sobald Sie die Zugangsdaten für das Online-Tool «SwissPostCargo Web» erhalten, können Sie starten. Dies dauert in der Regel zwischen 2-3 Arbeitstagen.

Preise und Rabatte

Jeder Stückguttransport ist einzigartig und hängt von verschiedenen Kriterien wie z.B. der Transporteinheit, Gewicht, Dimensionen und Abhol-/Zustellort ab. 

Kontaktieren Sie uns und teilen Sie uns Ihr Bedürfnis mit. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Offerte.

Berücksichtigen Sie vor manuellen Beauftragungen die eventuellen Zusatzkosten gemäss «Konditionen für Zusatzleistungen und Zuschläge» (PDF, 79.7 KB).

 

 

Vorbereitung der Ladung

Kennzeichnung der zu transportierenden Güter

  • Jede Transporteinheit (TE) muss mit der vollständigen Absender- und Empfängeradresse plus SSCC-Barcode ausgezeichnet sein (die Zuordnung der Transporteinheit zum Auftrag muss gewährleistet sein, z.B. mit der Auftragsnummer).
  • Der Kundenlieferschein muss an der zu transportierenden Ware angebracht sein.
  • Die Packstücke sind gemäss den internationalen Standards (ISO R/780 und DIN 55402) zu kennzeichnen (diese Normen regeln die Markierung von temperatur-, druckempfindlichen und/oder zerbrechlichen Gütern, die auf dem Packstück klar erkennbar zu markieren sind).

Bei allen Transporteinheiten, sind die effektiven Masse (L x B x H) und das Gewicht anzugeben.

Dimension der Sendungen

  • Die Transporteinheiten müssen von einer Person (mit einem Handhubwagen) manipulierbar sein.
  • Die Ware muss gut staubar sein und vom Heck her eingeladen werden können.

Stückguttransporteinheiten mit einem Gewicht von über 1500 kg und/oder einer Höhe von über 220 cm Höhe sowie Stückgut von mehr als 3 m Länge bedingen eine besondere Absprache und müssen bei der Auftragserteilung speziell erwähnt werden.

Transporttüchtige Verpackung

  • Sie müssen die Ware transporttüchtig verpacken (OR 221.222 Transportvertrag).
  • Das Transportgut ist in geeigneter Weise zu verpacken, damit es weder Personen noch Sachen gefährdet und gegen Verlust und Beschädigung geschützt ist.
  • Wärme- und kälteempfindliche Transportgüter sind so zu schützen, dass innerhalb der vorgegebenen Transportzeiten (Folgetag 17.00 Uhr, Empfehlung 48 Stunden) kein Schaden entsteht.

Auftrag erteilen

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen für die Auftragsübermittlung zur Verfügung:

  1. Swiss Post Cargo Web
    Manuelle Einzelerfassung im Online-Tool
  2. API-Schnittstelle
    Elektronische Sendungsübermittlung via Schnittstelle

Dokumente

Haben wir Sie überzeugt oder möchten Sie noch mehr erfahren?

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.