Export: Zoll/MWSt

 

Wo kann ich eine Liste der Verkehrseinschränkungen finden?

Diese Informationen finden Sie unter  Verkehrseinschränkungen
 

Wo kann ich eine Liste der nicht zugelassenen Inhalte finden?

Diese Informationen finden Sie unter  Einfuhrbeschränkung
 

Wo finde ich Informationen zum Versand spezieller Inhalte bzw. Gefahrgut?

Diese Informationen finden Sie unter  Einfuhrbeschränkung
 

Wie kann Bargeld im internationalen Postverkehr sicher versendet werden?

Sendungen mit Bargeld sind im internationalen Postverkehr nicht zugelassen. Swiss Post International übernimmt im Falle von Verlust oder Beraubung keinerlei Haftung.
(Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Postdienstleistungen“ der Schweizerischen Post; Ziff. 2.6 sowie 4.4.2)

Bitte verwenden Sie deshalb für Geldtransfers die Produkte von PostFinance (PostCash, PostGiro, Western Union etc.). Informationen dazu erhalten Sie direkt über die Hotline von PostFinance oder die angegebene E-Mail-Adresse:

 

Unsere Exportsendung befindet sich gemäss Track & Trace / Sendungsverfolgung beim ausländischen Zollamt. Wieso wird die Sendung nicht zugestellt?

Oft lagern Sendungen bei einer lokalen Zollstelle im Bestimmungsland, da entweder der Empfänger Selbstverzollerstatus hat oder die Inhalts-Deklaration für den ausländischen Zoll ungenügend ist.

In diesen Fällen wird der Empfänger in der Regel vom Zoll benachrichtigt. Falls dies nicht klappt, kann sich der Empfänger mit seiner Poststelle oder direkt mit der zuständigen Zollstelle in Verbindung setzen.

Wenn dies erfolglos bleibt oder dem Empfänger die Zollstelle nicht bekannt ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir fragen dann die ausländische Postverwaltung für genauere Informationen an und können abklären, wie der Empfänger weiter vorgehen muss.

 

Wie erhalte ich die Veranlagungsverfügung zur Rückforderung der Mehrwertsteuer (MWSt) für meine Exportsendung zurück?

Bis zu einem deklarierten Warenwert von CHF 1'000.00 ist für die Rückforderung der MWSt gegenüber der Finanzverwaltung keine vom Zoll ausgestellte Veranlagungsverfügung erforderlich. Für diese Zwecke genügt die von der Aufgabestelle gestempelte Aufgabequittung.

Bei einem deklarierten Warenwert über CHF 1'000.00 haben Sie als Versender Anrecht auf eine vom Zoll ausgestellte elektronische Veranlagungsverfügung (eVV).

 

Was ist eine elektronische Veranlagungsverfügung (eVV)?

Die elektronische Veranlagungsverfügung ist ein von der Eidgenössischen Zollverwaltung ausgestellter Ausfuhrnachweis in Form eines elektronischen Dokuments für aus der Schweiz exportierte Waren. Die eVV ist das elektronische Gegenstück des bisher bekannten Ausfuhrzollausweises auf Papier.
 

Wo und ab wann findet die elektronische Veranlagungsverfügung Anwendung?

Für in Postsendungen exportierte Waren wird dem Versender der Ausfuhrnachweis ausschliesslich in Form der elektronischen Veranlagungsverfügung erbracht. Es werden keine physischen Ausfuhrzollausweise mehr zur Verfügung gestellt.
 

Wer hat Anspruch auf eine elektronische Veranlagungsverfügung?

Die Bedingungen für den Anspruch auf eine elektronische Veranlagungsverfügung sind mit jenen für einen physischen Ausfuhrzollausweis identisch.

Grundsätzlichen Anspruch auf eine eVV haben in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein steuerpflichtige Unternehmen.

Weiter wird die eVV nur für im Postkanal exportierte Waren mit einem Wert > 1000 CHF oder für ausfuhrbewilligungspflichtige Waren ausgestellt.

 

Für welche Postprodukte wird die elektronische Veranlagungsverfügung angeboten?

Die elektronische Veranlagungsverfügung ersetzt den physischen Ausfuhrzollausweis. Für folgende Produkte wird eine elektronische Veranlagungsverfügung angeboten:

  • Briefe PRIORITY und ECONOMY
  • PostPac International PRIORITY und ECONOMY
  • GLS-Pakete

Im Verlauf des Jahres werden die Versandlösungen URGENT Business, TNT Express und Stückguttransporte von PostLogistics hinzukommen.

 

Wo und wie beziehe ich als Versender einer Brief- oder Paketsendung ins Ausland die mir zustehende elektronische Veranlagungsverfügung?

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, die elektronische Veranlagungsverfügung zu beziehen?

  1. Download von der Internetseite  www.post.ch/evv
  2. Erhalt per E-Mail (nur für Exporte mit PostPac International und nur wenn der Frachtbrief mit einem der elektronischen Tools von Swiss Post International erstellt und die E-Mail-Adresse des Absenders explizit erfasst wurde)
  3. Bestellung beim Kundendienst Postverzollung (telefonisch oder E-Mail): Für uneingeschriebene Briefsendungen besteht nur diese Bezugsmöglichkeit)
 

Wie funktioniert der Bezug meiner elektronischen Veranlagungsverfügungen auf www.post.ch/evv?

Um eine elektronische Veranlagungsverfügung für eine exportierte Ware zu beziehen, muss der User die Sendungsnummer sowie seine Postleitzahl sozusagen als Login-Daten erfassen. Danach kann er seine eVV herunterladen und auf seiner eigenen IT-Instrastruktur abspeichern und bei Bedarf drucken.
 

Ab wann und wie lange steht eine elektronische Veranlagungsverfügung zum Bezug bereit?

Elektronische Veranlagungsverfügungen werden in der Regel innert zwei Werktagen nach der Ausfuhr in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt steht die eVV entweder zum Download bereit oder sie wird per E-Mail dem Absender zugesandt.

Auf  www.post.ch/evv stehen eVV während drei Monaten nach der Ausfuhr dem Absender kostenlos und zum mehrfachen Download zur Verfügung.

 

Wohin wende ich mich, wenn ich eine elektronische Veranlagungsverfügung benötige, für welche der Export mehr als drei Monate zurückliegt?

Liegt die Warenausfuhr mehr als drei Monate zurück, ist der Kundendienst Postverzollung zu kontaktieren. Dort wird man Ihnen gegen Verrechnung einer Administrativgebühr die Ihnen zustehende elektronische Veranlagungsverfügung aushändigen.
 

Können Postsendungen auch elektronisch mit e-dec Export zur Ausfuhr angemeldet werden?

Ja, Postsendungen können auch elektronisch mit e-dec Export beim Zoll angemeldet werden. Damit diese Sendungen leicht erkennbar sind, müssen sie oberhalb der Empfängeradresse mit der Klebeetikette «E-DEC EXPORT» versehen werden.
 

Welche Dokumente müssen den über das System e-dec Export angemeldeten Postsendungen beigelegt werden?

Die über das System e-dec Export angemeldeten Postsendungen müssen von folgenden Dokumenten begleitet sein:

Produkt Zolldeklaration

Ausfuhrdeklaration

Etikette «E-DEC EXPORT»

e-dec-Ausfuhrliste

URGENT Business

Nein

Ja

Nein

Ja

PostPac International

Ja

Ja

Ja

Ja

Maxibrief

Ja

Ja

Ja

Ja

Die «E-DEC EXPORT»-Etiketten können nach folgender Vorlage auf ein A4-Blatt mit 24 Etiketten (70 x 34,04 mm) gedruckt werden.

  Vorlage Etikette «E-DEC EXPORT» (DOCX, 25 KB)

Um sicherzustellen, dass die mit e-dec Export ausgeführten Sendungen korrekt verarbeitet werden, empfehlen wir Ihnen, die Produkte PostPac International oder URGENT Business zu verwenden.

Kunden, die entgegen unseren Empfehlungen ihre deklarierten Sendungen weiterhin mit e-dec Export versenden wollen, werden gebeten, die folgenden Anweisungen zu befolgen:

  • Die Sendungen werden eingeschrieben verschickt
  • Es wird eine SPI-Versandtasche Worldwide (Form. 319.10) verwendet
  • Oberhalb der Adresse ist die Klebeetikette «E-DEC EXPORT» anzubringen
  • Sämtliche Zolldokumente (Ausfuhrdeklaration, Zolldeklaration, Ausfuhrliste) werden in eine durchsichtige Dokumententasche (Form. 129.12) eingelegt und auf die Sendung geklebt

Werden diese Anweisungen nicht befolgt, kann die Post nicht garantieren, dass die Sendungen korrekt verarbeitet werden.

 

Eingeschriebene Auslandssendungen sind bis maximal CHF 150.00 versichert. Was mache ich, wenn der Warenwert meiner Sendung deutlich höher ist?

Die Post empfiehlt, für Sendungen, deren Warenwert CHF 150.00 übersteigt, die Produkte PostPac International oder URGENT Business zu verwenden. Diese sind automatisch bis CHF 1000.00 (oder mit Zusatzversicherung bis CHF 3000.00) gegen Verlust und Beschädigung versichert.

Bei Sendungen mit einem Warenwert von CHF 1000.00 und mehr, bei denen für die Rückforderung der Mehrwertsteuer ein Ausfuhrzollausweis erforderlich ist, ist die Ausfuhr- und die Zolldeklaration automatisch im Frachtbrief für PostPac International und URGENT Business enthalten. Die erforderlichen Dokumente erstellen Sie einfach und bequem im Internet:  http://www.post.ch/avzo.

Kunden, die entgegen unseren Empfehlungen ihre Sendungen mit einem Warenwert von CHF 1000.00 und mehr weiterhin als Brief bis 2 kg versenden wollen, werden gebeten, die folgenden Anweisungen zu befolgen:

  • Die Sendungen werden eingeschrieben verschickt
  • Es wird eine SPI-Versandtasche Worldwide (Form. 319.10) verwendet
  • Oberhalb der Adresse ist die Klebeetikette «EXPORT CLEARANCE» anzubringen
  • Sämtliche Zolldokumente (Ausfuhrdeklaration, Zolldeklaration, Ausfuhrliste) werden in eine durchsichtige Dokumententasche (Form. 129.12) eingelegt und auf die Sendung geklebt

Werden diese Anweisungen nicht befolgt, kann die Post nicht garantieren, dass die Sendungen korrekt verarbeitet werden.

Die «EXPORT CLEARANCE»-Etiketten können nach folgender Vorlage auf ein A4-Blatt mit 24 Etiketten (70 x 34,04 mm) gedruckt werden.

  Vorlage Etikette «EXPORT CLEARANCE (DOCX, 268 KB)